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Arbeitsrecht

Rechtsgebiete

Das Arbeitsrecht besteht aus einer Vielzahl von verschiedenen Gesetzen, z.B Kündigungsschutzgesetz, Bundesurlaubsgesetz, teilweise im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Mutterschutzgesetz usw. Ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch gibt es leider nicht.

Das Arbeitsrecht regelt hauptsächlich die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und einzelnen Arbeitnehmern (sog. Individualarbeitsrecht) sowie zwischen Arbeitgebern und ihren "Vereinigungen" (Arbeitgeberverbände) und Zusammenschlüssen von Arbeitnehmern, (Gewerkschaften) oder Mitbestimmungsorganen (z.B. Betriebsrat oder Personalrat).

Die häufigsten Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern sind: Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Nichtzahlung des Lohnes oder des Gehaltes, Überstunden werden nicht bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen, Nichteinhaltung von Arbeitszeiten, Krankfeiern, verspätete Abgabe der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Häufig wird auch um Schäden gestritten, die während der Arbeit aufgetreten sind, oder die Frage der Kostenerstattung für die dienstliche Nutzung von Privatfahrzeugen.

Aber auch Arbeitnehmer untereinander können Streit bekommen. Mobbing findet häufiger zwischen Kollegen als zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer statt. Auch die Urlaubsplanung enthält einigen Konfliktstoff.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.06.2013, Aktenzeichen: 6 AZR 805/11
Hinreichende Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung.

In dem hier vom Bundesarbeitsgericht (BAG) entschiedenen Fall ging es um die Frage, ob die Formulierung "Als Insolvenzverwalter spreche ich hiermit die ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrages zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus" mit einer daruffolgenden Darstellung der gesetzlichen Kündigungsfristen hinreichend bestimmt, also hinreichend genau den Beendigungszeitpunkt nennt. Während die Vorinstanzen der Klage stattgegeben hatten, hat das BAG der dagegen gerichteten Revision stattgegeben und die Kündigung für wirksam erklärt. Auch wenn kein exaktes Datum benannt werde, sondern nur die die Kündigungsfrist regelnden Vorschriften dargestellt werden und sich der Zeitpunkt des Kündigungstermins daraus ermitteln lässt, kann die Kündigung wirksam sein.

Anmerkung: Sollte Ihnen eine Kündigung zugehen, in der ein konkretes Datum nicht genannt ist, sondern nur Vertragsklauseln, Tarifvertragsregelungen und/oder Gesetzestexte zitiert werden, sollten Sie sich kurzfristig Gewissheit über den richtigen Beendigungszeitpunkt durch anwaltliche Beratung verschaffen. Wenn Sie später feststellen, dass Sie den Text irrtümlich falsch verstanden haben und der Arbeitgeber etwas anderes gemeint hat, als Sie dachten, sind die drei Wochen, in denen Sie gegen die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist klagen können, wahrscheinlich schon vergangen. Dann verschenken Sie womöglich mehrere Wochen oder Monate Kündigungsfrist, in denen Ihnen noch Vergütung zugestanden hätte.




Rohweder v Dohme | Rechtsanwälte


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