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Bußgeldverfahren gibt es in allen möglichen Rechtsgebieten. Bußgeldverfahren oder auch Ordnungswidrigkeitsverfahren sind "kleine" Strafverfahren. Die meisten Mitbürger kommen damit in Berührung, wenn Sie gegen Verkehrsregeln verstoßen. Aber auch bei Nichteinhaltung anderer Verwaltungsvorschriften kann man eine Ordnungswidrigkeit begehen. Arbeitgeber, die Sicherheitsvorschriften nicht einhalten, Verbrennen von Gartenabfällen außerhalb der erlaubten Zeiten, Halten eines Hundes ohne Hundesteuer zu entrichten usw. Die Liste ließe sich endlos fortsetzen.
In der Regel erhält der von einem solchen Verfahren betroffene Bürger zunächst ein sog. Anhörungsschreiben. Hier wird ihm mitgeteilt, dass gegen ihn ein Verfahren eingeleitet wurde und was ihm vorgeworfen wird. Der Bürger hat jetzt Gelegenheit zu dem Sachverhalt Stellung zu nehmen. Die Behörde prüft die Einlassung und stellt dann entweder das Verfahren ein oder erlässt einen Bußgeldbescheid.
Wenn Ihnen ein solcher Anhörungsbogen zugeht, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, bevor Sie sich zur Sache einlassen. Wenn Sie sich hier missverständlich ausdrücken, ist es sehr schwer, eine solche Äußerung später wieder zu korrigieren. Es kann sehr leicht geschehen, dass das, was Sie für eine Rechtfertigung halten, aus der Sicht der Behörde und des Gesetzes als Rechtfertigung nicht ausreicht.
Aktuell:
Viele Bußgeldbescheide des Landreises Ludwigslust-
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