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Checkliste Anwaltsgespräch
Im ersten Gespräch schildern Sie uns Ihr Anliegen. Dann zeigen wir Ihnen mögliche Lösungswege auf und besprechen das Vorgehen und die anfallenden Kosten.
1. Gesprächstermin vereinbaren
Rufen Sie bei uns an (03874 20 888) und schildern Sie kurz, um was es geht. So können wir feststellen, ob Sie bei uns richtig sind. Dann vereinbaren wir einen Gesprächstermin. Außerdem hinterlassen Sie eine Telefonnummer, unter der Terminverschiebungen usw. abgesprochen werden können. Wenn Ihnen etwas dazwischen kommt, ist das in der Regel kein Problem. Bitte teilen Sie uns Ihre Verhinderung möglichst frühzeitig mit. Wir verschieben den Termin auf einen späteren Zeitpunkt oder einen anderen Tag. Hierfür entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.
Wenn eine von der Gegenseite oder einer Behörde gesetzte Frist abzulaufen droht, weisen Sie ausdrücklich deutlich darauf hin. Für Eilfälle sind Notfalltermine reserviert. Auch, wenn Sie einen Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Bescheid einer Behörde oder eine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten haben, weisen Sie darauf hin. Auch dann laufen kurze Fristen.
2. Nicht zu lange warten
Gerade bei Auseinandersetzungen mit Behörden oder Arbeitgebern, aber auch bei Mahnverfahren und anderen Gerichtsverfahren sind häufig Fristen im Spiel. Damit diese nicht ablaufen, weil der Termin beim Anwalt nicht rechtzeitig zustande kam, melden Sie sich frühzeitig. Bedenken Sie, dass die Fertigung von Schreiben, die Beschaffung von zusätzlichen Informationen usw. Zeit benötigen. Wenn Sie den Anwalt am letzten Tag der Frist aufsuchen, wird es schwierig, diese einzuhalten.
3. Informationen sammeln
Notieren Sie sich Stichpunkte zu Ihrem Anliegen. Schreiben Sie die Fragen, die Sie auf jeden Fall geklärt haben möchten, auf.
Wichtige Fragen sind in der Regel:
Was ist wann passiert? Wer war beteiligt? Wer kommt als Zeuge in Betracht? Habe ich Dokumente, Urkunden oder Fotos dazu? Welche Unkosten sind entstanden? Gibt es schon Gutachten? Gibt es schon Schriftverkehr. Existieren noch andere Beweismittel (z.B.: defekte Teile, beschädigte Fahrzeuge usw.)
4. Schriftstücke zusammenstellen
Sammeln Sie alle Schriftstücke, die Ihr Anliegen betreffen, z.B. Briefe, Verträge oder Gesprächsnotizen. Schreiben Sie auf, wann Sie diese erhalten oder abgeschickt haben. Nehmen Sie auch die Briefumschläge mit, denn das Datum des Poststempels kann wichtig sein. Ordnen Sie alles in zeitlicher Reihenfolge. Bringen Sie lieber zu viele als zu wenig Dokumente zum Beratungsgespräch mit – wir werden dann prüfen, welche davon wichtig sind.
Auch E-
5. Zeugen
Kann jemand bezeugen, was passiert ist? Dies können Passanten bei einem Autounfall sein, aber auch Personen, die bei einem Gespräch mit Ihrem potenziellen Gegner dabei waren. Stellen Sie eine Liste mit deren Adressen zusammen.
6. Ziel festlegen
Wir werden mit Ihnen darüber sprechen, welches Ziel Sie anstreben. Machen Sie sich bereits vor dem Gespräch Gedanken: Geht es Ihnen darum, möglichst schnell zu einer Einigung zu kommen? Oder darum, Ihren Gegner vor Gericht zu bringen? Möchten Sie Geld, die Beseitigung eines Zustandes, eine Auskunft oder legen Sie Wert auf die Wiederherstellung einer Sache?
7. Persönliche Daten mitnehmen
Wir benötigen Ihre Telefonnummer, Ihre Adresse und Ihre E-
8. Rechtsschutzversicherung
Falls Sie rechtsschutzversichert sind, sollten Sie Ihre Versicherungsnummer und den Namen der Versicherung sowie den Versicherungsschein parat haben. Wenn Sie nicht sicher sind, ob dieser Fall unter Ihre Rechtsschutzversicherung fällt, dann bringen Sie auf jeden Fall den Versicherungsschein und die Allgemeinen Bedingungen Ihrer Versicherung (ARB) mit.