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Das Erbrecht regelt den Übergang des Erbes vom Erblasser auf den oder die Erben. Abgesehen von der Auslegung und Vollstreckung von Testamenten gehören hierhin auch Fragen zum Pflichtteilsanspruch, zu Auskunftsrechten, zum Erbvertrag usw. Es wird geregelt, wie mehrere Erben sich auseinandersetzen, welche Rechte und auch Pflichten sie haben.
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