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Grundstücksrecht

Rechtsgebiete

Das Grundstücksrecht gibt es sowohl im privatrechtlichen als auch im öffentlich-rechtlichen Bereich.

Privatrechtlich ist geregelt, was der Eigentümer oder Besitzer eines Grundstücks mit diesem machen darf, inwieweit er seine Nachbarn beeinträchtigen darf oder von den Nachbarn Beeinträchtigungen zu dulden hat.

Öffentlich-rechtlich gibt es Vorschriften zu der Art und dem Umfang der Nutzung eines Grundstücks. Wie weit darf es bebaut werden, wieviel Fläche darf versiegelt werden, wie sind Abwässer zu entsorgen usw.?

 





Rohweder v Dohme | Rechtsanwälte


Tel.: 03874 20 88 8

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