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Das Grundstücksrecht gibt es sowohl im privatrechtlichen als auch im öffentlich-
Privatrechtlich ist geregelt, was der Eigentümer oder Besitzer eines Grundstücks mit diesem machen darf, inwieweit er seine Nachbarn beeinträchtigen darf oder von den Nachbarn Beeinträchtigungen zu dulden hat.
Öffentlich-
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