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Das Mahnverfahren ist ein vereinfachtes Gerichtsverfahren zur Durchsetzung von Geldforderungen. Das Gericht prüft die Forderung nicht und führt auch keine mündliche Verhandlung durch. Wer einen Mahnbescheid über eine Forderung erhält, die er für nicht berechtigt hält, muss Widerspruch einlegen. Erfolgt kein Widerspruch wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen. Mit diesem kann ein Gerichtsvollzieher mit einer Zwangsvollstreckung beauftragt werden, wenn kein Einspruch eingelgt wird.
Die Berechtigung der Forderung wird vom Gericht nicht geprüft. Auch unberechtigte Forderungen werden so vollstreckbar. Dann noch dagegen vorgehen zu können, wird sehr schwierig, aufwändig und teuer.
Erhalten Sie einen Mahnbescheid mit einer unberechtigten Forderung, sollten Sie umgehend Widerspruch einlegen oder einen Anwalt aufsuchen. Für die Fristberechnungen ist das auf dem gelben Umschlag, in dem der Mahnbescheid zugestellt wurde, vermerkte Zustelldatum wichtig.
Rohweder v Dohme | Rechtsanwälte
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