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Unter dem Oberbegriff Verkehrsrecht werden viele verschiedene Rechtsgebiete zusammegefaßt, wie z.B. Verkehrsstrafrecht, Bußgeldsachen und Ordnungswidirigkeitsverfahren, Fahrerlaubnisrecht/Führerscheinrecht, Fragen der Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Straßenverkehr, Kauf, Miete oder Leasing von Kraftfahrzeugen, Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfällen, Mängelgewährleistung und Garantie bei Neuwagenkauf und Gebrauchtwagenkauf, Fragen der Versicherung von Kraftfahrzeigen usw. usf.
Rohweder v Dohme | Rechtsanwälte
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